|
Stiftung “Possenhaus”
Fondation „Possenhaus“ Keeseschgaessel, 2 L-5405 Bech-Kleinmacher Bankverbindung: IBAN LU56 1111 2300 9309 0000 BIC CPLLULL Die Stiftung „Possenhaus“ wurde gebildet durch
Großherzoglichen Beschluss vom 2. September 1993. Sie verwaltet das Museum seit 1993 gemäß einer Konvention
welche mit dem Luxemburger Staat und der Gemeinde
Wellenstein abgeschlossen wurde. Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter des
Tourismus-, des Kultur- und des Finanzministeriums, des
Gemeinderates von Wellenstein, der „Amis du Possenhaus" und
der Familie des Stifters. Vorsitzender ist der Vertreter des Tourismusministeriums.
Spenden und Vermächtnisse zugunsten der Stiftung
Possenhaus können steuerliche Begünstigungen erfahren nach
den Artikeln 109 und 112 des Gesetztes vom 4.12.1967. Auszug aus den Statuten der Stiftung Zweck: Artikel 2. Die Stiftung wird gegründet: * zum Abschluss einer Verwaltungskonvention - mit dem Luxemburger Staat abzuschießen betreffend die
Verwaltung der Gebäude die das Museum „a Possen“ beherbergen, - mit der Gemeindeverwaltung Wellenstein und anderen
Eigentümern, - eine Konvention oder ein Pachtvertrag abzuschließen auf
Gebäude die für eine gute Verwaltung des Museums benötigt
werden, * zur Überwachung und Verwaltung des Museums und der
Wäistuff „A Possen“ in Bech-Kleinmacher …. sowie anderer
Gebäude, die in der Zukunft dazu kommen sollten, - Verwaltung und Überwachung des Museum und der Wäistuff „A
Possen“ können ausgeübt werden durch die Mitglieder der
Stiftung selbst oder mittels verantwortlicher Personen, die
durch die Stiftung ernannt werden, * zum anschaffen, inventarisieren, ausstellen und überwachen
der Sammlungen und Gegenstände, sich beziehend auf
Geschichte, Kunst, Folklore der Moselgegend, Arbeit im
Weinberg und im Weinkeller. Dies sowohl für die eigenen
Sammlungen, wie auch jene Sammlungen die dem Museum
anvertraut werden, * die Propaganda und den Tourismus für das Museum „A Possen“
zu fördern * Spenden und Vermächtnisse zu sammeln und zu verwalten. Die Stiftung soll alle Tätigkeiten ausüben, die sich direkt
oder indirekt aus dem oberen Zweck ergeben oder diesen
positiv beeinflussen können. Verwaltung: Artikel 5. Die Verwaltung der Stiftung wird ausgeführt durch einen
Verwaltungsrat. Dieser besteht aus mindestens fünf (5)
Mitgliedern oder maximal neun (9) Mitgliedern, physische
oder moralische Personen. Legal gehören zum Verwaltungsrat als Verwalter folgende
Personen: - ein Vertreter des Ministeriums für Kultur, - ein Vertreter des Ministeriums für Tourismus, - ein Vertreter des Ministeriums für Finanzen, - ein Vertreter des Gemeinderates der Gemeinde Wellenstein, - ein Vertreter der Gesellschaft ohne Gewinnzeck „Amis du
Possenhaus et du Folklore Mosellan“ deren Sitz in
Bech-Kleinmacher ist, - ein Vertreter der Familie Kayser-Gales, Stifter des
Museums.
Mitglieder des Verwaltungsrats:
Präsident: John Schadeck (Ministerium für Tourismus)
Vize-Präsident: Aline Pütz (Gemeinderat der Gemeinde Wellenstein)
Jean Olinger (Ministerium für Finanzen)
Danielle Kohn-Stoffels (Ministerium für Kultur)
Nicolas Strotz („Amis du Possenhaus et du Folklore Mosellan“)
Gilles Estgen („Amis du Possenhaus et du Folklore Mosellan“)
Prosper Kayser (Familie Kayser-Gales, Stifter des Museums)
Madeleine Kayser (Familie Kayser-Gales, Stifter des Museums)
|
 |